Der
Beamten-Nachwuchs
Und hier ein interessanter Fall, welcher 2009 seine Ausbildung beendet
hat und ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen ist:
Weiblich, 88 geboren und während der Ausbildung versichert bei
der LKH, Jetzt 2009 die endgültigen Tarife:
170BD + 182BD = Ambulant/Zahn 50% 126.30
BHE 15 Beihilfegerechte Ergänzung+Zahn 4.10
270 + 282 Stationär 50%
37.91
KHT/35,79 tägl.(von Früher)
5.87
PVB Pflegepflichtversicherung
10.44
-------------------------------------------------
Gesamt
184.62
Rabatt für kostenbewusstes Verhalten
- 7.87 ***
-------------------------------------------------
Netto zu zahlen monatl. Euro
176.75
=================================
Da es mit der Debeka eine Leistungsstarke Selbsthilfeeinrichtung der
Beamtenschaft gibt, war zu prüfen, ob diese LKH, welche ihre Stärke
doch eigentlich
in der freien Wirtschaft bei Angestellten und Selbständigen hat,
auch bei den Beamtentarifen mithalten kann; mit einem Angebot 2009
der Debeka:
Dort heißen die Tarife natürlich etwas anders...
P30 + P20 = Ambulant+Stationär 50% 143.33
Z30 + Z20 = Zahnleistung
20.23
BE/S2 = Beihilfegerechte Ergänzung
11.42
ohne KHT (Krankenhaustagegeld)
-
PVB = Pflegepflichtversicherung
10.43
-------------------------------------------------
Netto zu zahlen monatl. Euro
185.41
=================================
Die Vergangenheit müssen die Gesellschaften inzwischen alle auf
gleiche Weise nach ("was wäre wenn vor 10 Jahren der Abschluß
erfolgt wäre") darstellen
LKH:
170BD +182BD +BHE15 +270 +282
2009 2008 2007
2006 2005 2004
2003 2002 2001
2000 1999
194.29 194.29 188,13 181.83 181.83 169.91
169.91 163.50 159.23 159.23 153.17
194.29 - 153.17 = 41.12 Steigerung
X
X
Debeka:
P30 +P20 +Z30 +Z20 +BE/S2
204.64 204.64 204.76 204.76 192.14 192.14
176.74 176.74 163.31 163.31 163.31
.
X
X
204.64 - 163.31 = 41.33 Steigerung
Daß bei Beiden der 2009 er Wert nicht mit dem Versicherungsschein(LKH)
bzw.Angebot(Debeka) übereinstimmt will ich großzügig übersehen,
da es ja
auf die Entwicklung ankommt und eh der Gesetzgeber erzwungen hat, wie
das zu rechnen ist. Es ist auf jeden Fall die gleiche Berechnungsgrundlage.
Zum Thema Beitragsrückerstattung gelten bei jeder Gesellschaft
andere Regelungen, weshalb es einfacher ist, die vorhandenen Mittel (RfB)
der
Rechenschaftsberichte zu vergleichen, siehe http://www.kvpf.de/PKV-Hitliste.pdf
.
und http://www.kvpf.de/PKV-Vergleich.pdf
*** Dieser LKH-Rabatt für kostenbewusstes Verhalten kommt übrigens
auch aus den RfB-Mitteln.
. Deshalb hat der Arbeitgeber (bei Angestellten)
nichts davon, also Arbeitgeberzuschuß bei Angestellten bleibt ungekürzt,
. übliche Rabatte verkürzen
den Arbeitgeberzuschuß bei Angestellten.
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